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Carjacking
Bewaffneter Raubüberfall mit Autodiebstahl wurde 1991 im US-amerikanischen Detroit so häufig, dass Journalisten dafür den mundgerechten Begriff Carjacking erfanden, abgeleitet von * Hijacking, während die Straftat im Polizeijargon RAUDAA genannt wurde: Robbery, Armed, Unauthorized Driving Away of an Automobile, im deutschen Strafgesetzbuch entspricht das dem § 316a Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer. Damit verwandt ist das *smash-and-grab, dabei werden Wertgegenstände aus dem Wagen gerissen.
Auf manchen südafrikanischen Autobahnabschnitten warnen Straßenschilder vor Hijacking.
Voraussetzung für ein solches Carjacking sind:
- Der Wagen muss halten.
- Es soll möglichst keine Zuschauer geben.
- Der gestohlene Wagen muss schnell versteckt werden können.
- Hohe Gewalt- und Risikobereitschaft der Täter.
Dem entsprechend gelten die Hinweise für *smash-and-grab sowie *stoning auch hier. Besonders gefährdet ist man daher
- nach Einbruch der Dunkelheit
- an wenig befahrenen Straßenabschnitten
- wenn das Fahrzeug bremsen absehbar muss (Kreuzungen, Ampeln)
- wenn Siedlungen mit unüberschaubaren Straßen nahe sind
Misstrauen ist angebracht, wenn
- Gegenstände auf der Fahrbahn liegen
- jemand auf die Fahrbahn läuft
- jemand anscheinend eine Panne hat und zum Halten auffordert
- jemand den Anschein erweckt, am Wagen wäre etwas nicht in Ordnung
siehe auch *Stoning, *smash-and-grab