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wiki:der_wilde_mann

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-Als **Waldgänger**, Warger oder **[[wiki:vargr|Vargr]]** ist er ein Friedloser oder rumelant (homo qui per silvas vadit) ((Grimm: Rechtsaltertümer 2. Ausg. S. 733)), weil er nicht friedlich in und mit seiner Gemeinschaft leben kann, daraus verstoßen wurde und wieder zum Tier wird. Daraus begründet sich eine moralische Norm und ein Rechtsgrundsatz, der den Waldgänger als ehrlos, rechtlos und [[wiki:heimatlos|heimatlos]] kennzeichnet, einen [[wiki:outlaw|Outlaw]] eben. Acht und Bann waren //de jure// keine Todesstrafe, liefen jedoch //de facto// darauf hinaus. Über viele Jahrhunderte bedeutete in Germanien zu siedeln mit der Großfamilie in einem einräumigen Langhaus mit Gesinde und Vieh zu leben. Wer dort ausgeschlossen wurde, fand keine neue Heimat in einer Welt, die kaum größere Dörfer und gar keine Städte kannte. Es blieb nur der Weg in den Wald. ((Oliver Berggötz: [[www.hsozkult.de/publicationreview/id/reb-128356|Rezension]] in: H-Soz-Kult 08.08.2022 zu: Steuer, Heiko: "Germanen" aus Sicht der Archäologie. Neue Thesen zu einem alten Thema. Berlin 2021)). Ursprünglich müssen diese Geächteten wohl Wolfsfelle getragen haben ((Wolf hoc est expulsus de eodem pagus; vargus esto, vargus habeatur; Wolfshaupt: quod anglice wulfes heved dicitur; ex tunc enim (uthlagati) gerunt caput lupinum ...)). Erst 1030 wurde ein Gesetz erlassen, das Waldgängern nach 20 Jahren in der [[wiki:wildnis|Wildnis]] die Rückkehr in die Gemeinschaft erlaubte. ((Grimm: Rechtsaltertümer. Leipzig 1922, Bd. 2, 335))+Als **Waldgänger**, Warger oder **[[wiki:vargr|Vargr]]** ist er ein Friedloser oder rumelant (homo qui per silvas vadit) ((Grimm: Rechtsaltertümer 2. Ausg. S. 733)), weil er nicht friedlich in und mit seiner Gemeinschaft leben kann, daraus verstoßen wurde und wieder zum Tier wird. Daraus begründet sich eine moralische Norm und ein Rechtsgrundsatz, der den Waldgänger als ehrlos, rechtlos und [[wiki:heimatlos|heimatlos]] kennzeichnet, einen [[wiki:outlaw|Outlaw]] eben. Acht und Bann waren //de jure// keine Todesstrafe, liefen jedoch //de facto// darauf hinaus. Über viele Jahrhunderte bedeutete in Germanien zu siedeln mit der Großfamilie in einem einräumigen Langhaus mit Gesinde und Vieh zu leben. Wer dort ausgeschlossen wurde, fand keine neue Heimat in einer Welt, die kaum größere Dörfer und gar keine Städte kannte. Es blieb nur der Weg in den Wald. ((Oliver Berggötz: [[https://www.hsozkult.de/publicationreview/id/reb-128356|Rezension]] in: H-Soz-Kult 08.08.2022 zu: Steuer, Heiko: "Germanen" aus Sicht der Archäologie. Neue Thesen zu einem alten Thema. Berlin 2021)). Ursprünglich müssen diese Geächteten wohl Wolfsfelle getragen haben ((Wolf hoc est expulsus de eodem pagus; vargus esto, vargus habeatur; Wolfshaupt: quod anglice wulfes heved dicitur; ex tunc enim (uthlagati) gerunt caput lupinum ...)). Erst 1030 wurde ein Gesetz erlassen, das Waldgängern nach 20 Jahren in der [[wiki:wildnis|Wildnis]] die Rückkehr in die Gemeinschaft erlaubte. ((Grimm: Rechtsaltertümer. Leipzig 1922, Bd. 2, 335))
   * ''Erler, A.''\\ //Friedlosigkeit und Werwolfglaube//.\\ Paideuma 1.7 (1940) 303-317. [[https://www.jstor.org/stable/40341066|Online]]    * ''Erler, A.''\\ //Friedlosigkeit und Werwolfglaube//.\\ Paideuma 1.7 (1940) 303-317. [[https://www.jstor.org/stable/40341066|Online]] 
  
wiki/der_wilde_mann.1748061745.txt.gz · Zuletzt geändert: 2025/05/24 04:42 von norbert

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