Einzelabnahme

Einzelbetriebserlaubnis gemäß §21 StVZO für Fahrzeuge, die zu keinem genehmigten Typ gehören wie etwa Eigenbauten oder typgenehmigte Fahrzeuge, deren Betriebserlaubnis aufgrund bautechnischer Veränderungen erloschen ist.


Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt
Pendant: Typgenehmigung
siehe auch *Zulassung


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