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wiki:geleitswesen

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 ====== Das Geleitswesen ====== ====== Das Geleitswesen ======
 +  »In freim gelait da ward ich aber wegehaft gen München pald.« 
 +  Oswald von Wolkenstein, (* um 1377–1445) Lieder 12,2,2  
 +  
 Das Geleit des Königs oder Landesherrn war eine Einrichtung im [[wiki:reisegenerationen#Der Blick zurück: Das Mittelalter als Epoche| Mittelalter]], die ursprünglich dem Schutz der [[wiki:reisende|Reisenden]] (namentlich [[wiki:gesandter|Gesandte]], [[wiki:der_fahrende_haendler|Fahrende Händler]] und [[wiki:vaganten#Frühes Mittelalter: clerici vagi|Kleriker]] (clerici vagi)) durch [[wiki:fuehrer|Führer]] sowie der [[wiki:sicherheit|Sicherung]] der [[wiki:weg|Wege]] diente und durch ein Geleitrecht geregelt war, wurde jedoch zunehmend als Zwangsabgabe im Sinne einer Straßennutzungsbühr (Zoll) ohne rechte Gegenleistung betrieben ((''Brandstätter, Klaus''\\ //[[wiki:strasse|Straßen]]hoheit und Straßenzwang im hohen und späten Mittelalter.//\\ Seite 201-228 in: Strassen- und Verkehrswesen im hohen und späten Mittelalter. Ostfildern 2007: Thorbecke, [[http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:16-vuf-177980|Online]])). Insbesondere in der Wildnis Ostpreußens unter der Herrschaft des Deutschen Ordens wurde das Wissen durch [[wiki:leitsleute|Leitsleute]] und in [[wiki:wegeberichte|Wegeberichten]] gesammelt. Es wirkte einerseits wie eine [[wiki:versicherungen|Versicherung]] und stärkte andererseits die [[wiki:Reisefreiheit|Reisefreiheit]], berührt [[wiki:gast|Gastrecht]] und [[wiki:reisepass|Paßpflicht]] und die Kontrolle der Reisewege. Es entstand aus oströmischen Wurzeln und hat keine germanische Tradition.  Das Geleit des Königs oder Landesherrn war eine Einrichtung im [[wiki:reisegenerationen#Der Blick zurück: Das Mittelalter als Epoche| Mittelalter]], die ursprünglich dem Schutz der [[wiki:reisende|Reisenden]] (namentlich [[wiki:gesandter|Gesandte]], [[wiki:der_fahrende_haendler|Fahrende Händler]] und [[wiki:vaganten#Frühes Mittelalter: clerici vagi|Kleriker]] (clerici vagi)) durch [[wiki:fuehrer|Führer]] sowie der [[wiki:sicherheit|Sicherung]] der [[wiki:weg|Wege]] diente und durch ein Geleitrecht geregelt war, wurde jedoch zunehmend als Zwangsabgabe im Sinne einer Straßennutzungsbühr (Zoll) ohne rechte Gegenleistung betrieben ((''Brandstätter, Klaus''\\ //[[wiki:strasse|Straßen]]hoheit und Straßenzwang im hohen und späten Mittelalter.//\\ Seite 201-228 in: Strassen- und Verkehrswesen im hohen und späten Mittelalter. Ostfildern 2007: Thorbecke, [[http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:16-vuf-177980|Online]])). Insbesondere in der Wildnis Ostpreußens unter der Herrschaft des Deutschen Ordens wurde das Wissen durch [[wiki:leitsleute|Leitsleute]] und in [[wiki:wegeberichte|Wegeberichten]] gesammelt. Es wirkte einerseits wie eine [[wiki:versicherungen|Versicherung]] und stärkte andererseits die [[wiki:Reisefreiheit|Reisefreiheit]], berührt [[wiki:gast|Gastrecht]] und [[wiki:reisepass|Paßpflicht]] und die Kontrolle der Reisewege. Es entstand aus oströmischen Wurzeln und hat keine germanische Tradition. 
 Beispielsweise erhielten [[wiki:bote|Boten (Herolde)]] einen Geleitbrief (passaige) für ihre [[wiki:reisen|Reisen]] //»ad omnis terrarum partes Europae affricam et asiam«// ((Kitzinger, S. 361 Quelle in Fn 1)). Beispielsweise erhielten [[wiki:bote|Boten (Herolde)]] einen Geleitbrief (passaige) für ihre [[wiki:reisen|Reisen]] //»ad omnis terrarum partes Europae affricam et asiam«// ((Kitzinger, S. 361 Quelle in Fn 1)).
wiki/geleitswesen.txt · Zuletzt geändert: 2024/04/09 14:17 von norbert

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