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wiki:nutzlast_mindest

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Nutzlast, Mindest-

»Der nach Ablastung verbleibende Nutzlastanteil sollte mindestens 20% des neuen zGG bzw. das neue zGG sollte mindestens 125% des Leergewichtes betragen.«


Quelle: Verbindliche Arbeitsanweisung der Technischen Leitungen aller amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen und Technischen Prüfstellen vom 18.10.2001  Stand 17.12.2003 - Seite 33

/home/strato/http/premium/rid/88/70/518870/htdocs/reisegeschichte/dokuwiki/data/attic/wiki/nutzlast_mindest.1550295501.txt.gz · Zuletzt geändert: (Externe Bearbeitung)