Es gibt keine festgelegte und anerkannte Definition, wann ein Wagen als »unfallfrei« oder als »Unfallwagen« zu gelten hat:
Als Allgemeinschäden ohne Unfallursache werden meist kleine Lackschäden oder ersetzte Außenspiegel angesehen.
Ganz sicher von Unfallschaden ist zu reden, wenn tragende Teile beschädigt sind.
Als Anzeichen von Unfällen gelten ungleichmäßig dicke Lackschichten, die mit einem Lackdickenprüfer oder Schichtdickenmessgerät einfach und schnell zu ermitteln sind.
Im Umkehrschluss aber alle anderen Schäden als
Bagatellschäden zu deklarieren, dürfte rechtlich anfechtbar sein.
Aus rechtlicher Sicht macht es Sinn, jeden Schaden im Kaufvertrag zu erwähnen und zurückhaltend mit der Zusicherung »unfallfrei« umzugehen.
siehe auch *Unfall