Entstanden ist der Reisepass im heutigen Verständnis nach der Entstehung der Nationalstaaten mit der doppelten Funktion von der Erlaubnis, das Land zu verlassen und als Schutzdokument für den Reisenden. Ähnliche Funktionen hatten das mittelalterliche Geleitswesen aus öströmischen Wurzeln und das noch ältere Gastrecht für den Reisenden im Zwischenraum.
Das wichtigste Dokument für Reisende, die außerhalb der Europäischen Union unterwegs sind, ist der Reisepass. Für die Grenzbeamten ist er der unverzichtbare Schlüssel für das Passieren der Grenze – je nach Land mit oder ohne Visum. Für Vielreisende wird er damit zum Zeugnis seiner Reisegeschichte und zum wertvollen, einzigartigen Andenken.
Nach Ablauf seiner Gültigkeit darf er behalten werden, nachdem er von der zuständigen Behörde „ungültig“ gestempelt wurde.
Behalten möchte den Pass manchmal auch eine Hotelrezeption als Bürgschaft. Das geht gar nicht, denn Reisende müssen sich jederzeit mit dem Pass ausweisen können, etwa an einem road block. In beiden Fällen kann man sich meist mit einer laminierten Farbkopie des Passes behelfen. Polizeibeamte fremder Staaten – insbesondere jene in failed states – drohen in Einzelfällen schon mal damit, den Pass einzubehalten, etwa wenn eine angebliche Ordnungswidrigkeit begangen wurde, also beispielsweise ein nicht funktionierender Blinker am Fahrzeug. Möglicherweise hilft dann der im Reisepass eingedruckte Hinweis: „Dieser Reisepass ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland“. Andernfalls sollte die Botschaft oder ein Konsulat informiert werden, denn diese können die Herausgabe des Reisepasses verlangen.
Der Reisepass hat mehrere Funktionen:
Buchdrucktechnisch verbindet der Reisepass seit 2017 den Umschlag mit 32 (48) Inhaltsseiten aus Papier und die Passkarte mit Titel- und Datenseite aus verklebten und zusammengebackenen Polycarbonatschichten. Diese enthalten zahlreiche Sicherheitsmerkmalen wie etwa:
Der deutsche Reisepass gilt als komplexester weltweit und entsteht in der Bundesdruckerei. Diese entstand 1763, als Friedrich der Große dem Buchdrucker Georg Jacob Decker das Erbprivileg für alle staatlichen Druckarbeiten ausstellte.
»Sämmtliche Polizeien der regierenden Ober-, Unter- und Zweigabtheilungen stehen unter sich in geheimer Verbindung, und theilen sich durch festgestellte geheime Berichte, Paßzeichen*), u. s. w. u. s. w. ununterbrochen den gegen gewisse Individuen gefaßten Verdacht mit. * Von 1831 bis auf die neueste Zeit bestanden ununterbrochen geheime Chiffern, gewisse Federstriche und sonstige Zeichen, welche den Pässen vieler Reisenden beim Visiren beigefügt wurden, und wodurch eine Polizei die andre von der politischen Gesinnung des Ankommenden in Kenntnis setzte. Ein fürchterliches, selbst der spanischen Inquisition unbekanntes Factum.«\\
Max Langenschwarz
»Die Pässe für das Ausland wurden in damaliger Zeit gewöhnlich lateinisch abgefaßt. Es hat sich in einem Fascikel des k. Sächs. Hauptstaatsarchives (Cat. Lateinische und deutsche Pässe zur Peregrination 2c 1617–1670 loc 8298 Bl. 17) das Concept eines von Kurfürst Joh. Georg II. unterzeichneten für Siegfried Innocenz v. Lüttichau, den Sohn des kais. Reichspfennigmeisters und kursächs. Geheimrathes, Kanzlers und Kammerherrn Wolf Siegfried v. Lüttichau auf Schorna und Baseliz und dessen Hofmeister Andreas Leo sub manu sigilloque electorali ausgestellten Reisepasses erhalten. Der Inhalt ist nicht ohne culturhistorisches Interesse. Sonderbar will es uns bedünken, daß der Text des für Frankreich und Italien ausgestellten Passes sich in der Sprache Cicero's auch an die teloniorum et vectigalium exactores et portuum publicarumque viarum custodes in wohlgerundeten Phrasen wendet …«
Rudolph v Kyaw